Der geschäftsführende Vorstand nach §26 BGB
Der geschäftsführende Vorstand ist, nach der Generalversammlung, dass oberste Gremium des Vereins. Er berät sich in regelmäßigen Vorstandssitzungen und legt dort die Grundlage für einen ordentlichen und harmonischen Ablauf des Vereinslebens. Der 1. Vorsitzende steht dem geschäftsführenden Vorstand vor und vertritt somit den Verein nach innen und außen. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden für 3 Jahre von der Generalversammlung gewählt.